Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt mit
dass Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ist am 20.02.2020 in Kraft getreten.
In Zukunft dürfen waffenrechtliche Erlaubnisse und Jagdscheinerteilungen und -verlängerungen nur nach vollständiger Zuverlässigkeitsüberprüfung (inkl. Regelanfrage Verfassungsschutz) erteilt werden.
Für die Regelanfrage an den Verfassungsschutz erfolgt aktuell noch die Abstimmung mit der Verfassungsschutzbehörde. Mit dem Ergebnis ist laut unserem Kenntnisstand in Kürze zu rechnen.
Daher gilt aktuell:
- Alle Entscheidungen über Anträge auf eine waffenrechtliche Erlaubnis werden zurückgestellt.
- Jagdscheine werden nicht erteilt.
- Jagdscheine werden nicht verlängert.
- Eintragungen von bereits von Jägerinnen und Jägern gekauften Waffen werden gemacht.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung, mindestens die Regelabfrage Verfassungsschutz, wird vorbereitet und eingeleitet, sobald möglich.
Hinweis:
Wir nehmen Jagdscheine nicht an, solange sie nicht verlängert werden dürfen.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir erneut.
Waidmannsheil!
Ihre Jagdbehörde Landkreis Lüneburg