Allgemeinverfügung LK Lüneburg Beprobung ASP
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.
Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:
Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.
Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:
Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr
oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus
Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr
Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.
ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.
Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:
- Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
- Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
- Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
- Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
- Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
https://www.rendac.de/
Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:
– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021
Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest
Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Jagdbehörde
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.
Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:
Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.
Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:
Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr
oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus
Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr
Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.
ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.
Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:
- Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
- Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
- Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
- Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
- Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
https://www.rendac.de/
Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:
– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021
Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest
Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Jagdbehörde