Weiterer Fall von AK im Landkreis Lüneburg

Weiterer Fall von AK im Landkreis Lüneburg

„Im Landkreis Lüneburg gibt es jetzt den zweiten Fall der Aujeszkyschen Krankheit, die Wildschweine befällt. Für sie verläuft die Viruskrankheit nicht dramatisch, auch Menschen erkranken nicht an dem Virus. Für Hunde und Katzen ist ein Virenbefall jedoch tödlich, warnt das Veterinäramt des Landkreises. Kommen Hunde oder Katzen mit Schweinekadavern in Berührung, könnten sie sich infizieren und sterben daran. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis auf die Leinenpflicht hin, die ohnehin bis zum 15. Juli gilt – in Naturschutzgebieten gilt sie ganzjährig. Sie schützt den wildlebenden Tiernachwuchs während der Brut- und Setzzeit. Hunde an der Leine zu führen, kann außerdem eine Infektion mit der Aujeszkyschen Krankheit verhindern.

Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis 15. Juli im Wald und der übrigen freien Landschaft, also den dazugehörigen Wegen und Gewässern. Um Hundebesitzerinnen und -besitzer aufzuklären, hat der Fachdienst Umwelt für den Landkreis Lüneburg einen Flyer erstellt. Außerdem sind seit dem 1. April die Landschaftswarte wieder an der Ilmenau und in anderen Naturschutzgebieten unterwegs.

Weitere Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit gibt es unter: www.landkreis-lueneburg.de/tierseuchen

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