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Author: IDJ

Staupevirus aktiv!

Staupevirus aktiv!

Grassierende Staupe im LK Lüneburg,
überprüfen sie den Impfstatus ihrer Hunde! 

Der LK Lüneburg teilt mit, das das Staupevirus im Landkreis stark aktiv ist.
2022 wurde der Erreger sieben mal nachgewiesen, 2023 kein Nachweis!
2024  wurde das Virus bereits 9 mal nachgewiesen

Die Staupe ist eine schwere und hoch ansteckende Virusinfektion, mit der sich fleischfressende Tiere wie Hunde, Füchse, Waschbären, Marderhunde und Marder infizieren können.
Das Kreisveterinäramt rät deshalb zur Vorsicht: „Halter sollten ihre Vierbeiner mit einer Impfung schützen“!
Hunde dürfen auf keinen Fall mit infizierten Tieren – etwa Dachs, Fuchs, Frettchen, Marder, Marderhund, Wolf oder Waschbär – oder Kadavern in Berührung kommen. Das gilt besonders für Hunde, die noch nicht geimpft sind.

Spaziergänger, Naturfreunde und Jäger, die verendete oder auffällige Tiere beobachten, werden gebeten, sich beim zuständigen Jäger oder beim Landkreis unter der Rufnummer 04131 26-1413 zu melden.

 

 

 

Weiterer Fall von AK im Landkreis Lüneburg

Weiterer Fall von AK im Landkreis Lüneburg

„Im Landkreis Lüneburg gibt es jetzt den zweiten Fall der Aujeszkyschen Krankheit, die Wildschweine befällt. Für sie verläuft die Viruskrankheit nicht dramatisch, auch Menschen erkranken nicht an dem Virus. Für Hunde und Katzen ist ein Virenbefall jedoch tödlich, warnt das Veterinäramt des Landkreises. Kommen Hunde oder Katzen mit Schweinekadavern in Berührung, könnten sie sich infizieren und sterben daran. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis auf die Leinenpflicht hin, die ohnehin bis zum 15. Juli gilt – in Naturschutzgebieten gilt sie ganzjährig. Sie schützt den wildlebenden Tiernachwuchs während der Brut- und Setzzeit. Hunde an der Leine zu führen, kann außerdem eine Infektion mit der Aujeszkyschen Krankheit verhindern.

Die Leinenpflicht gilt vom 1. April bis 15. Juli im Wald und der übrigen freien Landschaft, also den dazugehörigen Wegen und Gewässern. Um Hundebesitzerinnen und -besitzer aufzuklären, hat der Fachdienst Umwelt für den Landkreis Lüneburg einen Flyer erstellt. Außerdem sind seit dem 1. April die Landschaftswarte wieder an der Ilmenau und in anderen Naturschutzgebieten unterwegs.

Weitere Informationen zur Aujeszkyschen Krankheit gibt es unter: www.landkreis-lueneburg.de/tierseuchen

Jagdbehörde LK Lüneburg ist umgezogen

Jagdbehörde LK Lüneburg ist umgezogen

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg ist umgezogen.    

Die neue Adresse lautet:

Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg

Ansprechpartner:
Herr Hinnerk Zobel
Tel.: 04131 261390

 

Jagd unter Coronabedingungen ab 3.1.22 / Mitteilung des NML

Jagd unter Coronabedingungen ab 3.1.22 / Mitteilung des NML

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat seine organisatorischen Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (Drück- und Treibjagden) sowie Hinweise zur ASP vom 26.11.2021 sowie 17.12.2021 aktualisiert.
Sie finden diese nachstehend im Wortlaut.

Hannover, 03.01.2022 ML:

Mit der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung (Nds. Corona-VO) vom 22.12.2021, die am 27.12.2021 in Kraft getreten ist, werden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Oberstes Gebot ist weiterhin, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und die Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Intensivstationen in den Krankenhäusern, zu verhindern.
Für die Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild sowohl zur Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:

  1. Drückjagden auf Schalenwild sind gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Corona-VO Veranstaltungen und werden der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr zugeordnet (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO).

Voraussetzungen für die Durchführung sind die

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 4 Nds. Corona-VO),
  • Erstellung eines Hygienekonzeptes (vgl. § 5 Nds. Corona-VO),
  • Datenerhebung- und Dokumentation (vgl. § 6 Nds. Corona-VO) sowie
  • Testung (vgl. § 7 Nds. Corona-VO).

Warnstufe 3:

Für den Zeitraum vom 24.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022 soll landesweit die Warnstufe 3 festgestellt werden.
Damit wird in Zusammenwirken mit weitergehenden kontaktbeschränkenden Maßnahmen in diesem Zeitraum sowohl für ungeimpfte als auch für geimpfte und genesene Personen ein zeitlich begrenzter „Notschalter“ als infektionspräventive Schutzmaßnahme in die Verordnung integriert. Gemäß § 8 Abs. 6a Nds. Corona-VO dürfen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel mehr als 10 Personen nur noch nach der 2-G-plus-Regelung zusammenkommen. Die Atemschutzmaske des Niveaus FFP2/KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus ist auch am Sitzplatz zu tragen. Allerdings wird die 2-G-plus-Regelung dahingehend geöffnet, dass geimpfte Personen gem. § 7 Abs. 6 Nds. Corona-Verordnung von der Nachweispflicht über eine negative Testung befreit sind, wenn sie einen Nachweis über eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) oder einen Genesenennachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV über eine Infektion nach dem Vorliegen einer vollständigen Impfung vorlegen.

Der/die Veranstalter/in hat den Nachweis über die jeweils geltende Zutrittsregelung aktiv einzufordern. Wird der entsprechende Nachweis nicht vorgelegt, so ist der Person der Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern (§ 8 Abs. 4 Nds. Corona-Verordnung).

  1. Alle weiteren Gesellschaftsjagden wie z. B. Treibjagden auf Niederwild sind nur mit einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen zulässig, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder über einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen oder gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 von der Vorlage eines Impfnachweises befreit sind (§ 7a Abs. 4 Nds. Corons-VO).

III. Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Im Rahmen der Vermeidung einer möglichen Einschleppungsgefahr des ASP-Virus sollte in den Einladungen auf die besondere Verantwortung der Schützinnen und Schützen sowie der Hundeführerinnen und Hundeführer, die mit ihren Jagdhunden zuvor in ASP Restriktionszonen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen jagdlich tätig waren, hingewiesen werden. Ein Jagdgast in Risikogebieten soll alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), unverzüglich noch im Gastrevier reinigen und desinfizieren. Für eine Desinfektion sind geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar.

Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, sollte es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich gereinigt und mit Desinfektionsmitteln – nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden – desinfiziert werden (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sollten sorgfältig entfernt werden. Unzureichend gereinigte und (potenziell) kontaminierte Fahrzeuge sollten im heimischen Jagdrevier nicht eingesetzt werden. Auch die Jagdhunde, insbesondere die als Stöberhunde eingesetzten, sind nach der Jagd ausreichend zu waschen, sodass eine Verschleppung vermieden werden kann.

 

Auf die allgemeinen Regelungen der Nds. Corona-VO und die FAQ unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/FAQ/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html  wird verwiesen.

Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Wolf bei einer Jagd nähe Lübtheen erschossen

Wolf bei einer Jagd nähe Lübtheen erschossen

Bei einer Jagd in der Region Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist ein Wolf erlegt worden. Wie das zuständige Agrar- und Umweltministerium in Schwerin am Montag mitteilte, hat der Jäger den Abschuss vom Samstag bei den zuständigen Behörden gemeldet und Selbstanzeige erstattet. Der Wolf ist in Deutschland streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung geschossen werden. Daher nahm die Polizei laut Ministerium Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz auf.Das Tier soll nach Angaben des Jägers schwer krank gewesen sein. Der Kadaver werde nun im Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin näher untersucht, hieß es weiter. Dorthin sei auch ein weiterer Wolf gebracht worden, der südlich von Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) vermutlich nach der Kollision mit einem Zug verendet war.

Seit Ende September laufen bereits strafrechtliche Ermittlungen wegen der Tötung von drei Wölfen. Eines dieser Tiere war bei Plöwen in Vorpommern und zwei weitere kurz darauf an der Elbe bei Boizenburg (Kreis Ludwigslust-Parchim) gefunden worden. Laut Ministerium wiesen alle drei Wölfe Schussverletzungen auf.

Allgemeinverfügung LK Lüneburg Beprobung ASP

Allgemeinverfügung LK Lüneburg Beprobung ASP

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.

Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:

Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr

oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr

Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.

ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.

Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:

  • Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
  • Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
  • Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
  • Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
  • Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
    https://www.rendac.de/

 

Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:

– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand: 09.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Erweiterung ASP-Monitoring. Landkreis Lüneburg, Stand: 10.12.2021

Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest

Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.

Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:

Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr

oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr

Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.

ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.

Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:

  • Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
  • Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
  • Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
  • Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
  • Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
    https://www.rendac.de/

 

Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:

– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand: 09.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Erweiterung ASP-Monitoring. Landkreis Lüneburg, Stand: 10.12.2021

Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest

Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde