Durchsuchen nach
Kategorie: Allgemein

Allgemeinverfügung LK Lüneburg Beprobung ASP

Allgemeinverfügung LK Lüneburg Beprobung ASP

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.

Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:

Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr

oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr

Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.

ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.

Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:

  • Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
  • Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
  • Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
  • Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
  • Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
    https://www.rendac.de/

 

Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:

– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand: 09.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Erweiterung ASP-Monitoring. Landkreis Lüneburg, Stand: 10.12.2021

Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest

Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist mittlerweile bis auf 50 km an die Kreisgrenze des Landkreises Lüneburg herangerückt ist. Deshalb kommt der Früherkennung eines möglichen ASP-Eintrags in die Wildschweinpopulation nun eine erhebliche Bedeutung zu.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher entschieden, das Schwarzwild-Monitoring auf ASP auf die an den Landkreis Ludwigslust-Parchim angrenzenden niedersächsischen Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg auszuweiten.

Seit Montag, 13.12.2021, gilt daher:

Von jedem im Gebiet des Landkreises Lüneburg gesund erlegten Wildschwein ist eine Blutprobe zu entnehmen.

Die Blutprobe ist mit dem Probenbegleitschein, dem Probenentnehmer und seiner telefonischen Erreichbarkeit einer der folgenden Institutionen zuzuleiten:

Veterinäramt Landkreis Lüneburg, Gebäude 2, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Annahmezeiten: Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr und Di.-Do.: 14:00-16:00 Uhr

oder der Annahmestelle im Rathaus der Gemeinde Amt Neuhaus, Am Markt 5, 19273 Neuhaus

Annahmezeiten: Mo.: nach telefonischer Absprache unter 038841/6070, Di.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, zusätzlich Di.: 15:00-18:00 Uhr

Wie bisher gilt weiterhin: Jedes im Landkreis Lüneburg verendet aufgefundene Wildschein (Fallwild, Unfallwild) muss unverzüglich unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt des Landkreises Lüneburg angezeigt, gekennzeichnet und beprobt werden. Die Beprobung soll bevorzugt per Blutprobe erfolgen, ansonsten via Tupfer.

ASP-Probenentnahme-Sets sind zu den obigen Öffnungszeiten beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg und der Annahmestelle im Amt Neuhaus erhältlich.

Es wird außerdem darum gebeten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiter strikt einzuhalten:

  • Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete und deren nähere Umgebung. Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte vorher vor Ort auf ASP untersuchen!
  • Achten Sie auf sorgfältige Reinigung und Desinfektion aller bei der Jagd verwendeten Gerätschaften, Kleidung, Fahrzeuge!
  • Achten Sie vermehrt auf (Un-)Fallwild und beproben Sie alle verendet aufgefundenen und krank erlegten Stücke.
  • Nutzen Sie für Wildschweine vorhandene Sammelstellen für Fallwildkadaver, Aufbruch sowie Verwertungsreste und geben Sie Blutproben zur Untersuchung beim Veterinäramt ab!
  • Die Sammelstellen im Landkreis Lüneburg sind die vom Veterinäramt über die Hegeringleiter ausgegebenen 240-Liter-Mülltonnen, die über die Tierkörperbeseitigungsanstalt Rendac Rotenburg entsorgt werden können.
    https://www.rendac.de/

 

Weitere Details finden Sie in diesen Dokumenten:

– Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zur Erweiterung des ASP-Monitoring, Stand: 11.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand: 09.12.2021

– Infoschreiben an Revierinhaber*innen: Erweiterung ASP-Monitoring. Landkreis Lüneburg, Stand: 10.12.2021

Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreis-lueneburg.de: Afrikanische Schweinepest

Und wenn Sie zwischendurch etwas anderes lesen möchte: Hier finden Sie den Landesjagdbericht 2020/2021 zum Download.

Mit freundlichem Gruß

Ihre Jagdbehörde

Wölfe töten Hund im Böhmerwald

Wölfe töten Hund im Böhmerwald

Es müssen schreckliche Momente für einen Jäger und seinen Hund gewesen sein. Gemeinsam war das Gespann im Böhmerwald nahe der tschechischen Stadt Nová Pec (etwa 20 Kilometer von der bayrischen Gemeinde Neureichenau entfernt) auf der Jagd. Plötzlich traf das Duo auf ein Rudel Wölfe. Eine Begegnung, die der Jagdhund nicht überleben sollte.

„Ich kann bestätigen, dass es tatsächlich einen Vorfall gab, bei dem ein Jagdhund eines Jägers während einer Jagd von einem Wolf angegriffen wurde. Der Hund entfernte sich von den Jägern und wurde von einem Rudel von etwa sieben Wölfen angegriffen.

Der Hund überlebte die Begegnung nicht. Menschen wurden von den Wölfen nicht angegriffen. Das ist das erste Mal, dass es in einem Jagdgebiet zu einem solchen Zusammenstoß gekommen ist“, erklärt der Sprecher der „Militärwälder und -Güter Horní Planá“, Jan Sotona gegenüber der Passauer Neue Presse“.

Wölfe im Böhmerwald: Bislang gab es keine schlimmen Zwischenfälle

Normalerweise seien die Wölfe im Böhmerwald recht scheu. Zu gefährlichen Situationen sei es bislang nicht gekommen. Menschen bräuchten jedoch auch nach dem tödlichen Vorfall keine Angst haben, das Waldgebiet zu betreten. Allerdings müsse man sich an die Besucherregeln halten, so Martin Hrbek, seinerseits Bürgermeister von Nová Pec.

„Wenn man mit einem Hund unterwegs ist, sollte man ihn möglichst an der Leine führen und nicht im Wald herumlaufen lassen“, so Hrbek weiter. Die Anzahl der Wölfe im Böhmerwald ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zwischenfälle mit menschlicher Beteiligung gab es bis dato nicht. Allerdings zeige der Vorfall auch, dass die Scheu der Tiere abnehme.

Geldstrafen für Landwirte / Kitze bei Mäharbeiten tödlich verletzt

Geldstrafen für Landwirte / Kitze bei Mäharbeiten tödlich verletzt

Bei Mäharbeiten im Ort Lenglern /Göttingen  wurden bereits 2018 drei Rehkitze tödlich verletzt!
Das Amtsgerich Göttingen hat im November 2019 hierzu ein Urteil gefällt,  der Besitzer des Landwirtschaftlichen Betriebes , der die Mäharbeiten in Auftrag gegeben hatte, muss wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eine Geldstrafe von 1200.–€ zahlen, der landwirtschaftliche Mitarbeiter, der die Wiese abgemäht hat,  erhielt eine Geldstrafe
von 900.–€.
Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass Landwirte vor Mähbeginn sich davon überzeugen müssten, dass sich kein Tier in der Wiese befindet. Sie müssten vorher alles erforderliche tun, damit kein Tier zu Schaden kommt.

Landkreis Lüneburg schafft die Jagdsteuer ab

Landkreis Lüneburg schafft die Jagdsteuer ab

Kreistagssitzung vom 24.2.2020
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat gestern die Abschaffung der Jagsteuer zum
31.3.2021 mit den Stimmen von SPD,  CDU,  FDP und der AFD beschlossen.
Unser jahrelanger Kampf, gegen diese ungerechte Steuer, hat nun endlich zum Erfolg geführt!
Wesentlich zu diesem Erfolg hat unser Mitglied –  Prof. Dr. Hinrich Bonin –  beigetragen,
Kreistagsmitglied der SPD.
Danke Hinrich!

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt mit

Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt mit

dass Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ist am 20.02.2020 in Kraft getreten.

In Zukunft dürfen waffenrechtliche Erlaubnisse und Jagdscheinerteilungen und -verlängerungen nur nach vollständiger Zuverlässigkeitsüberprüfung (inkl. Regelanfrage Verfassungsschutz) erteilt werden.
Für die Regelanfrage an den Verfassungsschutz erfolgt aktuell noch die Abstimmung mit der Verfassungsschutzbehörde. Mit dem Ergebnis ist laut unserem Kenntnisstand in Kürze zu rechnen.

Daher gilt aktuell:

  • Alle Entscheidungen über Anträge auf eine waffenrechtliche Erlaubnis werden zurückgestellt.
  • Jagdscheine werden nicht erteilt.
  • Jagdscheine werden nicht verlängert.
  • Eintragungen von bereits von Jägerinnen und Jägern gekauften Waffen werden gemacht.
    Die Zuverlässigkeitsüberprüfung, mindestens die Regelabfrage Verfassungsschutz, wird vorbereitet und eingeleitet, sobald möglich.

Hinweis:
Wir nehmen Jagdscheine nicht an, solange sie nicht verlängert werden dürfen.

Sobald uns neue Informationen vorliegen, informieren wir erneut.

Waidmannsheil!
Ihre Jagdbehörde Landkreis Lüneburg

Rehkitzrettung – das Niedersächsische ML teilt mit

Rehkitzrettung – das Niedersächsische ML teilt mit

Rehkitzrettung weiterhin erlaubt
MÄHSAISON BEGINNT – HILFE FÜR JUNGTIERE IM AUFTRAG DES LANDWIRTS ERLAUBT

Hannover. Viele Landwirte mähen in diesen Tagen zum ersten Mal ihre Wiesen, um Silage oder Heu als Futter für ihre Kühe zu gewinnen. Zurzeit bringen aber auch viele Rehe ihre Jungen zur Welt. Das hohe Gras bietet Jungtieren zwar Schutz und Deckung, macht sie für den Landwirt jedoch nahezu unsichtbar. So wird das Mähen für Jungtiere zur Gefahr. Die Rettung von Rehkitzen und anderen Jungtieren ist sowohl im Auftrag des Landwirts als auch des Revierinhabers vor dem Hintergrund der derzeit geltenden Regeln im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin als Teil der Landwirtschaft bzw. der Jagdausübung möglich. Darauf macht das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) aufmerksam.
Da es sich bei einer Rehkitzrettung rechtlich um eine Jagdausübung in Form des Aufsuchens und Fangens von Wild handelt, ist vor der Rehkitzrettung jedoch grundsätzlich die Erlaubnis des Revierinhabers einzuholen. Ferner bedarf es bei der Jagdausübung eines Jagdscheins – wobei es bei der Rehkitzrettung genügt, wenn der Verantwortliche einen Jagdschein besitzt und andere Personen lediglich Hilfe leisten.
In diesem Zusammenhang macht das ML darauf aufmerksam, dass die Vorgaben der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie beachtet werden müssen. So muss in der Öffentlichkeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Darüber hinaus sind Ansammlungen im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Wenn das Rettungsteam jedoch zum Beispiel aus einem am Feldrand stehenden Drohnenführer besteht und zwei weitere Personen mit deutlichem Abstand das Kitz aufsuchen und bergen, sind die Vorschriften eingehalten. Die Kitze mitzunehmen oder in Stationen unterzubringen, ist jagdrechtlich ausdrücklich nicht erlaubt. Die Jungtiere müssen nach der Rettung ortsnah wieder frei gelassen werden.
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
http://www.ml.niedersachsen.de

Untersuchung auf Trichinen bei Nutrias entfällt!

Untersuchung auf Trichinen bei Nutrias entfällt!

Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg teilt mit, dass ab sofort eine Untersuchung auf Trichinen beim Nutria (Sumpfbieber) entfällt., 
Das ziehen der Probe musste bisher von einem Fleischuntersuchungstierarzt vorgenommen werden
(Lebensmittelhygiene VO  §4 Satz 1Nr. 2) 
Das  Bundesinstitut für Risikobewertung hat bereits im Oktober 2019 eine Bewertung vorgelegt,
aus der
hervorgeht, das Trichinen bei Nutrias nicht bekannt sind.
,

Untersuchung Unfallwild (Sauen) auf ASP/Klassische Schweinepest und AK

Untersuchung Unfallwild (Sauen) auf ASP/Klassische Schweinepest und AK

Aufgrund der aktuellen Seuchensituation bittet das Landwirtschaftsministerium Hannover sowie das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg von jedem Stück Unfallwild eine Probe zu ziehen.
Probenentnahmesets sollte jeder Revierinhaber vorrätig haben, diese können bei Bedarf beim
Landkreis Lüneburg (Veterinäramt) aber auch bei der IDJ-JHK bezogen werden.